Tötung von Frauen: MV will Einstufung von Femiziden als Mord
Die gewaltsame Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind, sollte aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern künftig grundsätzlich als Mord gelten. Ein Vorstoß im Bundesrat ist geplant.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern will die Einstufung von Femiziden als Morde erreichen. Der Landtag in Schwerin beauftragte die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative für eine Strafrechtsreform zu starten.
Von einem Femizid spricht man, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.
Ministerin: Strafrechtsänderung könnte Leben retten
Femizide resultierten aus Motiven wie männlichem Besitzdenken gegenüber der Frau, einem patriarchalen Frauenbild oder Eifersucht, hieß es im Antrag von SPD und Linken. "Damit sollten Femizide grundsätzlich Mordmerkmale erfüllen." Bisher sei das aber nicht gegeben. In der aktuellen Rechtsprechung gälten Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Es sei erforderlich, Femizide im Rahmen einer Strafrechtsreform klar als Mord zu definieren.
Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) sagte: "Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnten in der Zukunft mancher Frau das Leben retten." Für Mord drohen höhere Strafen als etwa für Totschlag.
Fast jeden Tag eine Frau gewaltsam getötet
Anfang März hatten die SPD-Fraktionen in Bund und Ländern nach einem Treffen in Schwerin erklärt, sich für eine härtere Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers einsetzen zu wollen.
Im Jahr 2024 sind in Deutschland laut polizeilicher Kriminalstatistik 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder. 2024 starben demnach 32 Frauen und Mädchen weniger durch Gewalttaten als im Jahr davor (340). Insgesamt wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer versuchter und vollendeter Tötungsdelikte (2023: 938).
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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