Polizei-News Ludwigshafen, 01.04.26: E-Scooter ohne Versicherungsschutz

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Ludwigshafen. Was ist heute passiert?

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger

Am Dienstag (31.03.2026) stellten Polizeikräfte bei Verkehrskontrollen zwei E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr fest.

Am Nachmittag, gegen 17:45 Uhr, befuhr ein 33-Jähriger mit einem E-Scooter die Dürkheimer Straße, dort überfuhr er eine rote Ampel. Polizeibeamte konnten dies beobachten und unterzogen ihn einer Verkehrskontrolle. Dabei stellten sie fest, dass an dem E-Scooter des 33-Jährigen kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Mann muss sich nun wegen des Rotlichtverstoßes und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt verantworten.

Am Abend, gegen 20:30 Uhr, kontrollierten die Beamten in Mannheimer Straße einen 14-Jährigen auf einem E-Scooter. Auch dieser Elektroroller war nicht ordnungsgemäß versichert. Weshalb nun gegen den Jugendlichen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt ermittelt wird.

E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die - Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben. - Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell fahren. - Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht. - E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten. - E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! - Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. - Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.

Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rheinpfalz vom 01.04.2026 gegen 15:07 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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