Blitzer in Holler aktuell am Montag: Hier stehen am 30.03.2026 mobile Radarfallen

Rasern in Holler drohen diesen Montag (30.03.2026) deftige Ordnungsgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Im Augenblick ist in Holler an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Holler gerechnet werden.

Holler, Westerwaldkreis: Blitzer-Standorte am 30.03.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Seit 30.03.2026 um 09:58 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hauptstraße (PLZ 56412 in Holler). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 30.03.2026, 11:17 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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