Mobile Blitzer in Lemberg aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 02.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
"Fuß vom Gas" heißt es am 02.04.2026. Am heutigen Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Lemberg an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Hier auf news.de finden Sie alle aktuellen Blitzerpositionen in Lemberg und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Lemberg gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Lemberg gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 02.04.2026 in Lemberg, Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird 📍 auf der Pirmasenser Straße, PLZ 66969 in Lemberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2026 um 13:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 02.04.2026, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
- Die Nachrichten von heute im Überblick
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.