Mobile Blitzer in Rosengarten aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 01.04.2026 mobile Radarfallen

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 01.04.2026. Diesen Mittwoch sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Rosengarten an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! In diesem Artikel informieren wir Sie, an welchen Standorten sich die Blitzer in Rosengarten befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Rosengarten an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Rosengarten, Kreis Schwäbisch Hall: Radarkontrollen am 01.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Aufgepasst im 📍 Bereich Riedener Straße (Postleitzahl 74538 in Uttenhofen): Wie am 01.04.2026 um 14:01 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 15:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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