Mobile Blitzer in Planegg aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 31.03.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarfalle! In Planegg kann es für Autofahrer am 31.03.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Planegg an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Planegg gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die Blitzer in Planegg, Kreis München, Bayern
Vorsicht 📍 auf der Ruffiniallee (Postleitzahl 82152): Wie am 31.03.2026 um 11:51 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand: 31.03.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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