Blitzer in Weißenhorn aktuell am Dienstag: Wo Sie am 31.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 31.03.2026. Auch an diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Weißenhorn an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Weißenhorn im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Weißenhorn gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Weißenhorn gerechnet werden.
Alle mobilen Radarfallen am 31.03.2026 in Weißenhorn, Kreis Neu-Ulm, Bayern
📍 Auf der Kaiser-Karl-Straße, PLZ 89264 in Hegelhofen (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 31.03.2026 um 14:15 Uhr.
(Stand: 31.03.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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