Mobile Blitzer in Augustdorf aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 02.04.2026 geblitzt?
Heute wird in Augustdorf geblitzt. Wer am Donnerstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Auf welchen Straßen in Augustdorf am 02.04.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Augustdorf ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Augustdorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 02.04.2026 in Augustdorf, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
Vorsicht 📍 auf der Haustenbecker Straße (Postleitzahl 32832 in Augustdorf): Wie am 02.04.2026 um 16:01 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand: 02.04.2026, 16:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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