Blitzer in Tangermünde aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 27.03.2026
In Tangermünde wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Tangermünde am 27.03.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Tangermünde nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Tangermünde gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 27.03.2026 die mobilen Radarfallen in Tangermünde, Kreis Stendal, Sachsen-Anhalt
Vorsicht 📍 auf der Kirschallee (Postleitzahl 39590 in Tangermünde): Wie am 27.03.2026 um 05:54 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 27.03.2026, 07:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.03.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
- Bußgelder bei Stau: So harten werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geahndet
bud/roj/news.de
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