Mobile Blitzer in Kirchheim unter Teck aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 02.04.2026 Raser ins Visier
Autofahrer aufgepasst! Wer heute (02.04.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Kirchheim unter Teck unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Hier auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Kirchheim unter Teck am heutigen Donnerstag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Kirchheim unter Teck stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kirchheim unter Teck kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Kirchheim unter Teck, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg am 02.04.2026
📍 Auf der Dettinger Straße, PLZ 73230 (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.04.2026 um 11:05 Uhr.
Achtung außerdem am 📍 Standort Paradiesstraße (Postleitzahl 73230): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 02.04.2026 um 08:56 Uhr und zusätzlich bestätigt am 02.04.2026, 10:40 Uhr.
(Stand von: 02.04.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
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Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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