Blitzer in Springe aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 02.04.2026

Achtung, Radarfalle! Am 02.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Springe unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Springe stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 02.04.2026 die mobilen Radarfallen in Springe, Kreis Region Hannover, Niedersachsen

Im 📍 Bereich L460, PLZ 31832 in Gestorf (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.04.2026 um 08:11 Uhr.

Weiterhin steht ein Blitzer im 📍 Bereich L460, PLZ 31832 in Gestorf. Der Standort wurde am 02.04.2026 um 07:44 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

(Stand von: 02.04.2026, 08:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 08:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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